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Geschäftskonto in Frankreich als Nicht-Resident eröffnen

06. Juli 2026·5 Min. Lesezeit·Clevver Team

In Frankreich ist das Geschäftskonto keine Formalie, sondern Gründungsvoraussetzung: Ohne einzahltes und bescheinigtes Stammkapital keine Registrierung der Gesellschaft. Das Problem: Die meisten französischen Banken eröffnen keine Konten für Gründer ohne Wohnsitz in Frankreich. Wie du das Henne-Ei-Problem remote löst.

Warum das Konto der kritische Pfad ist

Die französische Gründungslogik verkettet drei Schritte:

  1. Stammkapital (ab €1 bei SARL/SAS, €37.000 bei der SA) auf ein französisches Konto einzahlen
  2. Einzahlungsbescheinigung (certificat de dépôt) erhalten
  3. Erst damit: Registrierung beim Handelsregister (RCS)

Kein Konto, keine Bescheinigung, keine Firma. Und genau hier stecken Nicht-Residenten fest.

Die Hürden bei klassischen Banken

Traditionelle Häuser wie BNP Paribas oder Société Générale verlangen üblicherweise:

  • Persönliches Erscheinen in der Filiale
  • Französische Adresse und teils Wohnsitznachweis
  • Unterlagen auf Französisch — Businessplan inklusive
  • Geduld: Wochen bis Monate Bearbeitungszeit, mit realer Ablehnungsquote für Ausländer

Für einen Gründer aus Berlin oder Wien heißt das: Frankreich-Reisen, Übersetzungen, Unsicherheit — bevor die Firma überhaupt existiert.

Die Remote-Lösung

Der praktikable Weg läuft über Banking-Partner, die auf Nicht-Residenten ausgelegt sind:

  1. Unterlagen digital einreichen: Pass, Adressnachweis, Angaben zur geplanten Gesellschaft
  2. Konto mit FR-IBAN wird remote eröffnet — keine Reise, kein Filialtermin
  3. Stammkapital einzahlen, Bescheinigung erhalten
  4. Weiter zur Registrierung — der komplette Ablauf steht im Frankreich-Gründungsguide

Clevver bündelt Konto, Gründung und Geschäftsadresse in Paris in einem Paket — der gesamte Prozess läuft online. Ein persönliches Angebot gibt's über das Kontaktformular.

Benötigte Unterlagen (Checkliste)

  • Hochauflösende Passkopie aller Gesellschafter/Geschäftsführer
  • Aktueller Adressnachweis (Verbrauchsrechnung, max. 3 Monate alt)
  • Geschäftszweck und geplante Aktivität (Kurzbeschreibung genügt meist)
  • Nach Gründung: Statuten und RCS-Auszug für die Umstellung auf das laufende Firmenkonto

KYC-Rückfragen zur Mittelherkunft sind Standard — zügige, vollständige Antworten halten den Prozess kurz.

Frankreich vs. Deutschland: Konto-Hürden im Vergleich

| | Frankreich | Deutschland | |---|---|---| | Konto vor Gründung nötig? | ja (Kapitalbescheinigung) | ja (GmbH/UG-Stammkapital) | | Filialbanken für Nicht-Residenten | sehr restriktiv | restriktiv | | Remote-Lösung verfügbar | ja | ja (Guide) | | Sprache | Französisch dominiert | Deutsch, teils Englisch |

FAQ

Kann ich das Stammkapital auf ein deutsches Konto einzahlen? Nein — für die französische Gründung muss die Einzahlung auf ein französisches Konto erfolgen und dort bescheinigt werden.

Wie lange dauert die Remote-Kontoeröffnung? Mit vollständigen Unterlagen typischerweise wenige Tage bis zwei Wochen — statt Wochen bis Monaten bei Filialbanken.

Brauche ich einen französischen Geschäftsführer fürs Konto? Nein. Auch der Gérant kann im Ausland ansässig sein; entscheidend sind saubere KYC-Unterlagen.

Was kommt nach der Gründung? Das Kapitalkonto wird zum laufenden Geschäftskonto mit FR-IBAN — inklusive Karten und Online-Banking für den Alltag.