Wenn Anwälte, Ärzte oder Architekten gemeinsam arbeiten wollen, passt weder die GmbH (berufsrechtlich oft heikel) noch die GbR (jeder haftet für die Fehler aller). Genau für diese Lücke gibt es die Partnerschaftsgesellschaft: eine Rechtsform exklusiv für freie Berufe, bei der jeder Partner nur für die eigenen Berufsfehler haftet.
Was ist eine PartnG?
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) — reserviert für freie Berufe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, Ingenieure, Berater und ähnliche katalogisierte Professionen.
Das entscheidende Merkmal: Für berufliche Fehler haftet nur der Partner, der den Auftrag bearbeitet hat — nicht die Kollegen. Für allgemeine Verbindlichkeiten (Miete, Personal) haften dagegen alle Partner gemeinsam.
Die Steigerung: PartG mbB
Seit 2013 gibt es die PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung): Gegen eine erhöhte Berufshaftpflichtversicherung ist die Haftung für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt — auch der handelnde Partner haftet nicht mehr persönlich. Für Kanzleien und größere Praxen ist die mbB-Variante heute der Standard.
PartnG gründen: Schritt für Schritt
- Partnerschaftsvertrag schließen — schriftlich, mit Name, Sitz, Beruf jedes Partners und Beteiligungsverhältnissen
- Name festlegen: mindestens ein Partnername + Zusatz „und Partner" oder „Partnerschaft" + Berufsbezeichnungen (z. B. „Meyer und Partner, Rechtsanwälte")
- Eintragung ins Partnerschaftsregister beim Amtsgericht — über einen Notar
- Berufsrechtliche Anmeldung bei der zuständigen Kammer (Anwaltskammer, Ärztekammer, Architektenkammer …)
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt — die PartnG bekommt eine eigene Steuernummer (Guide)
- Berufshaftpflicht abschließen — bei der mbB-Variante mit gesetzlich erhöhter Deckungssumme
Kein Mindestkapital, keine Gewerbeanmeldung (Freiberufler!), keine Gewerbesteuer.
Vorteile und Grenzen
Dafür spricht:
- Haftung nur für eigene Berufsfehler (mbB: gar keine persönliche Berufshaftung)
- Keine Gewerbesteuer, kein Mindestkapital
- Transparente Besteuerung: Gewinne direkt bei den Partnern versteuert
- Berufsrechtlich anerkannt — anders als manche Kapitalgesellschafts-Konstruktion
Dagegen spricht:
- Nur für freie Berufe — Gewerbetreibende sind ausgeschlossen
- Für allgemeine Schulden haften alle Partner persönlich (außer Berufsfehler)
- Registereintrag und Kammerpflichten bedeuten mehr Aufwand als eine GbR
PartnG vs. GbR vs. GmbH
| | PartnG | GbR | GmbH | |---|---|---|---| | Zielgruppe | nur freie Berufe | alle | alle | | Haftung Berufsfehler | nur der Handelnde (mbB: keiner) | alle | Gesellschaft | | Mindestkapital | keins | keins | €25.000 | | Gewerbesteuer | nein | je nach Tätigkeit | ja | | Register | Partnerschaftsregister | keins | Handelsregister |
Für gemischte oder gewerbliche Teams kommt die PartnG nicht infrage — dann lieber GbR (einfach) oder GmbH (haftungssicher). Alle Formen im Rechtsformen-Überblick.
Auch eine Partnerschaft braucht eine repräsentative, ladungsfähige Adresse — z. B. eine Geschäftsadresse von Clevver statt der Privatanschrift im Impressum.
FAQ
Wer darf eine PartnG gründen? Nur Angehörige freier Berufe — mindestens zwei natürliche Personen. Kapitalgesellschaften können nicht Partner sein.
Was kostet die Gründung? Notar- und Registerkosten von grob €400–800 plus ggf. Kammergebühren. Deutlich günstiger als eine GmbH.
Können ausländische Berufsträger Partner werden? Ja, sofern die Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt ist und die Kammerzulassung vorliegt.
PartnG oder PartG mbB? Im Zweifel mbB: Die höhere Versicherungsprämie ist fast immer günstiger als das persönliche Haftungsrisiko.
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