Die Handelsregisternummer ist der amtliche Ausweis deines Unternehmens: Sie belegt, dass die Firma rechtsgültig im Handelsregister eingetragen ist — öffentlich nachprüfbar für jeden Geschäftspartner. Ohne sie keine GmbH, keine UG, kein Impressum-Pflichteintrag. Was du zur Beantragung wissen musst.
Was ist die Handelsregisternummer?
Ein alphanumerischer Identifikator, den das Registergericht (Amtsgericht) bei der Eintragung vergibt. Das Format verrät die Abteilung:
- HRB (Abteilung B): Kapitalgesellschaften — GmbH, UG, AG. Beispiel:
HRB 123456 B - HRA (Abteilung A): Personengesellschaften und Einzelkaufleute — OHG, KG, e.K.
Dazu gehört immer das Registergericht: „HRB 123456, Amtsgericht Charlottenburg" identifiziert eine Gesellschaft eindeutig.
Nicht verwechseln: Die Handelsregisternummer identifiziert das Unternehmen im Register — die Steuernummer identifiziert es beim Finanzamt. Beides sind getrennte Nummern mit getrennten Zwecken.
Wer braucht eine — und wer nicht?
Pflicht: GmbH, UG, AG (existieren erst mit Eintragung!), OHG, KG sowie Einzelkaufleute mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb.
Keine Pflicht: Freiberufler, Kleingewerbetreibende und GbRs — sie melden sich nur beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt. Eine freiwillige Eintragung (z. B. als e.K.) ist möglich und wirkt etablierter.
So bekommst du die Nummer
Der Weg führt immer über einen Notar — eine Selbst-Anmeldung beim Registergericht ist nicht möglich:
- Firmenname prüfen (Verfügbarkeit, IHK-Vorabprüfung empfohlen)
- Gründungsdokumente erstellen — bei GmbH/UG der Gesellschaftsvertrag (Ablauf im GmbH-Guide)
- Notartermin: Beurkundung und elektronische Einreichung beim Registergericht
- Prüfung durch das Gericht und Eintragung
- Nummer wird vergeben und im Registerportal veröffentlicht
Dauer: je nach Gericht 1–8 Wochen. Kosten: Registergebühren ca. €70–360 je nach Rechtsform, plus Notarkosten.
Voraussetzung nebenbei: Für die Eintragung braucht die Gesellschaft eine ladungsfähige inländische Geschäftsadresse — bei Clevver digital buchbar.
Wo die Nummer hin muss
Nach der Eintragung ist die Handelsregisternummer Pflichtangabe auf:
- Impressum der Website (mit Registergericht)
- Geschäftsbriefen und Rechnungen (inkl. E-Mails mit Geschäftsbrief-Charakter)
- Verträgen und offiziellen Dokumenten
Fehlende Pflichtangaben sind abmahnfähig — die Details stehen in der Compliance-Checkliste.
Registerauszüge: kostenlos einsehen
Seit August 2022 sind Abrufe aus dem Handelsregister kostenlos — über das offizielle Registerportal kann jeder Eintragungen, Gesellschafterlisten und Jahresabschlüsse einsehen. Nützlich in beide Richtungen: Du kannst jeden Geschäftspartner prüfen — und wirst geprüft.
Änderungen melden
Änderungen an Firmenname, Sitz, Geschäftsführung oder Gesellschafterstruktur müssen unverzüglich über den Notar zum Register angemeldet werden. Versäumnisse können Zwangsgelder auslösen.
FAQ
Bleibt die Nummer für immer gleich? Ja — sie ändert sich nur bei einem Wechsel des Registergerichts (Sitzverlegung in einen anderen Gerichtsbezirk).
Wie prüfe ich die Handelsregisternummer eines Geschäftspartners? Kostenlos im gemeinsamen Registerportal der Länder — Name oder Nummer eingeben, Eintrag einsehen.
HRB oder HRA — was gilt für meine UG? HRB. Abteilung B ist für alle Kapitalgesellschaften — HRA für Personengesellschaften und Einzelkaufleute.
Kann ich ohne Eintragung Geschäfte machen? Als Freiberufler oder Kleingewerbe ja. Eine GmbH/UG existiert dagegen erst mit der Eintragung — vorher schließt du Verträge im Zweifel persönlich haftend.
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