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SARL oder SAS? Die richtige Rechtsform für dein Frankreich-Unternehmen

13. Juli 2026·7 Min. Lesezeit·Clevver Team

Wenn du als ausländischer Gründer ein Unternehmen in Frankreich gründest, stößt du früher oder später auf drei Abkürzungen: SA, SARL und SAS.

Die Société Anonyme (SA) ist für größere Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern und entsprechend höheren Governance-Anforderungen gedacht, die meisten Solo-Gründer brauchen sie nie. Die eigentliche Entscheidung fällt zwischen SARL und SAS, und für einen einzelnen, nicht in Frankreich ansässigen Gründer bestimmt diese Wahl den Papierkram, die Sozialabgaben und wie viel von deiner Dividende am Ende übrig bleibt.

Was ist die Kurzversion?

Die SARL (Société à Responsabilité Limitée) ist die ältere, starrere Struktur. Sie ist im Alltag günstiger, besteuert deine Dividenden ab einer bestimmten Schwelle aber ungünstiger. Die SAS (Société par Actions Simplifiée) ist flexibler und investorenfreundlicher, deshalb ist sie die Standardempfehlung für nicht ansässige Gründer, auch wenn dafür die Sozialabgaben auf dein eigenes Gehalt höher ausfallen.

Beide begrenzen deine persönliche Haftung auf das eingebrachte Kapital. Keine der beiden Formen setzt französische Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in Frankreich voraus.

Wie unterscheiden sich SARL und SAS bei der Governance?

| | SARL | SAS | |---|---|---| | Bezeichnung Alleingesellschafter | Associé Unique | Actionnaire Unique | | Bezeichnung Alleingeschäftsführer | Gérant | Président | | Governance-Regeln | Gesetzlich fest vorgegeben, wenig Spielraum | In der Satzung frei gestaltbar, sehr flexibel | | Haftung | Begrenzt auf eingebrachtes Kapital | Begrenzt auf eingebrachtes Kapital | | Am besten geeignet für | Familienunternehmen, kostenbewusste Betreiber | Gründer, die Investoren aufnehmen oder skalieren wollen | | Einkommensteuer-Option | Kann in den ersten 5 Jahren zur Einkommensteuer (IR) optieren, nur für kleine Unternehmen | Optiert selten zur IR, meist ungünstiger |

Wie unterscheiden sich die Sozialabgaben für den Geschäftsführer?

Hier liegt der praktisch größte Unterschied zwischen beiden Formen.

Bist du als Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer (Gérant) einer SARL, giltst du als „Travailleur Non Salarié" (TNS), ein nicht angestellter Selbstständiger. Die Sozialabgaben auf dein Gehalt liegen bei etwa 45 % vom Nettolohn, niedriger als bei der Alternative, dafür fällt die Absicherung dünner aus: geringere Rentenansprüche und Krankenversicherungsleistungen als bei einem regulär angestellten Geschäftsführer.

Der Président einer SAS gilt sozialversicherungsrechtlich immer als „assimilé salarié" (angestellt), selbst als Alleingesellschafter. Die Sozialabgaben steigen dadurch auf etwa 60 bis 70 % vom Bruttogehalt, dafür bekommst du das breitere Leistungspaket: bessere Rentenansprüche und reguläre Arbeitnehmer-Krankenversicherung.

Was passiert mit Dividenden?

Beide Rechtsformen zahlen zunächst Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés) auf den Gewinn, bevor überhaupt eine Dividende ausgeschüttet wird: 15 % auf die ersten €42.500 zu versteuernden Gewinn für qualifizierende kleine Unternehmen, 25 % darüber hinaus.

Spannend wird es bei der persönlichen Besteuerung dessen, was danach übrig bleibt.

Dividenden bei der SARL: Bist du Alleingesellschafter-Geschäftsführer, unterliegt der Teil der Dividende, der 10 % des Kapitals, der Rücklagen und des Gesellschafterkontos übersteigt, zusätzlich zur Einkommensteuer den TNS-Sozialabgaben von rund 30 %.

Dividenden bei der SAS: Besteuerung über die Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), die Pauschalsteuer auf Kapitaleinkünfte.

Update 2026: Die PFU ist gestiegen

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die reguläre PFU auf Dividenden bei 31,4 % statt der 30 %, die in älteren Ratgebern noch kursieren. Der Einkommensteueranteil bleibt bei 12,8 %, der Sozialabgabenanteil stieg jedoch von 17,2 % auf 18,6 % für die meisten Kapitaleinkünfte, einschließlich gewöhnlicher SAS-Dividendenausschüttungen. Ein enger Kreis an Produkten, etwa bestimmte Lebensversicherungen und PEL/CEL-Sparverträge, behält den alten Satz von 30 %, diese Ausnahme gilt aber nicht für reguläre Unternehmensdividenden.

Du kannst weiterhin statt der PFU zur progressiven Einkommensteuerskala optieren, was einen Freibetrag von 40 % auf die Dividende eröffnet. Der Sozialabgabenanteil bleibt davon aber unberührt: Die 18,6 % fallen unabhängig von dieser Wahl an.

Welche Form sollte ein nicht ansässiger Gründer wählen?

Für die meisten ausländischen Solo-Gründer in Frankreich ist die SAS die bessere Standardwahl: Die Governance-Flexibilität zahlt sich aus, sobald Investoren oder ein Mitgründer dazukommen, und die höheren Sozialabgaben auf dein Gehalt sind der Preis für bessere Renten- und Krankenversicherungsleistungen.

Die SARL ergibt mehr Sinn, wenn du ein kleineres, inhabergeführtes Geschäft betreibst, dir niedrige Sozialabgaben wichtiger sind als Governance-Flexibilität, oder du eine familiengeführte Struktur über mehrere Generationen planst.

Eine Hürde betrifft beide Formen gleichermaßen: Frankreich verlangt, dass das Stammkapital vor Abschluss der Gründung eingezahlt wird, und französische Banken eröffnen bekanntermaßen nur ungern ein Konto für nicht ansässige Gründer. Ein Treuhandkonto löst genau dieses Problem, ohne dass du vorher eine Bankbeziehung in Frankreich aufbauen musst.

Wenn du dir die Abwägung von Governance und Steuerdetails nicht selbst antun willst: Clevver gründet deine SARL oder SAS remote, inklusive Treuhandkonto für die Kapitaleinlage.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine SARL später in eine SAS umwandeln? Ja. Das ist ein formeller Umwandlungsprozess mit Gesellschafterbeschluss, angepasster Satzung und Eintrag im Handelsregister, keine Neugründung.

Brauche ich für eine der beiden Formen einen in Frankreich ansässigen Geschäftsführer? Nein, für die Gesellschaft selbst nicht. Der eigentliche Stolperstein für Nicht-Residenten ist das französische Bankkonto für die Kapitaleinlage, weshalb dafür in der Praxis meist ein Treuhandkonto genutzt wird.

Ist der PFU-Satz von 31,4 % endgültig? Das französische Steuerrecht wird jährlich über das Finanzgesetz angepasst, künftige Haushalte können den Satz also erneut ändern. Prüfe den aktuellen Satz immer vor der Einreichung.

Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Das französische Gesellschaftsrecht und die Steuersätze können sich ändern, kläre aktuelle Anforderungen immer mit einem qualifizierten Berater ab.

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