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Impressum Pflichtangaben: Checkliste, Aufbau & Muster

17. September 2026·5 Min. Lesezeit·Clevver Team

Ein Impressum ist für jede geschäftlich betriebene Website in Deutschland Pflicht. Welche Angaben genau hinein müssen, hängt von deiner Rechtsform ab, im Kern verlangt § 5 DDG (bis Mai 2024: § 5 TMG) aber immer Name, ladungsfähige Anschrift, Kontaktmöglichkeit und bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Handelsregisterdaten und Vertretungsberechtigte.

Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände und Bußgelder bis zu 50.000 Euro, in Fällen verschleierter Anbieterkennung sogar bis 300.000 Euro. Der folgende Überblick zeigt, was rein muss, wie es aufgebaut wird, und liefert ein Muster zum Anpassen.

Welche Angaben gehören ins Impressum?

Jedes Impressum braucht mindestens: vollständigen Namen, ladungsfähige Anschrift und eine E-Mail-Adresse, über die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist. Je nach Rechtsform und Tätigkeit kommen weitere Pflichtangaben hinzu.

Für alle Betreiber:

  • Vor- und Nachname (bei Einzelunternehmen) bzw. vollständiger Firmenname mit Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift (keine Postfachadresse)
  • E-Mail-Adresse
  • Vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführer, Vorstand)

Zusätzlich bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG):

  • Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht
  • Stammkapital (bei GmbH/UG üblich, teils Pflichtangabe je nach Kontext)

Falls vorhanden oder zutreffend:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nur wenn du eine besitzt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben in der Regel keine und lassen das Feld weg.
  • Aufsichtsbehörde und Kammer bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten (z. B. Steuerberater, Architekten, Makler)
  • Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung bei reglementierten Berufen
  • Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV, wenn die Seite journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet (z. B. ein Blog mit Meinungsbeiträgen)

Wie ist ein Impressum aufgebaut?

Ein Impressum folgt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge, in der Praxis hat sich aber ein Aufbau etabliert, der für Nutzer und Behörden gut lesbar ist:

  1. Anbieterkennzeichnung (Name/Firma, Rechtsform, Anschrift)
  2. Kontaktdaten (E-Mail, optional Telefon)
  3. Vertretungsberechtigte Person
  4. Registereintrag (Handelsregisternummer, Registergericht)
  5. Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
  6. Angaben zu Aufsichtsbehörde/Kammer, falls zutreffend
  7. Streitschlichtung (Hinweis auf OS-Plattform der EU und ggf. Verbraucherschlichtungsstelle)

Der letzte Punkt wird häufig vergessen: Online-Händler müssen auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen, auch wenn diese seit 2025 in reduzierter Form weiterläuft. Ein kurzer Satz mit Verlinkung reicht.

Impressum-Checkliste

Vor der Veröffentlichung lohnt sich ein kurzer Check anhand dieser Punkte:

| Prüfpunkt | Erledigt? | |---|---| | Name/Firma vollständig mit Rechtsform | ☐ | | Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) | ☐ | | E-Mail-Adresse funktionsfähig | ☐ | | Vertretungsberechtigte Person genannt | ☐ | | Handelsregisternummer + Gericht (bei Kapitalgesellschaft) | ☐ | | USt-ID angegeben, falls vorhanden | ☐ | | Aufsichtsbehörde/Kammer, falls Pflichtberuf | ☐ | | Hinweis auf OS-Plattform (bei Online-Handel) | ☐ | | Verweis auf § 5 DDG statt § 5 TMG | ☐ | | Impressum von jeder Unterseite mit maximal einem Klick erreichbar | ☐ |

Impressum Muster und Vorlage

Die folgenden Vorlagen decken die zwei häufigsten Fälle ab. Ersetze die Platzhalter durch deine Daten.

Muster für Freelancer/Einzelunternehmer:

Angaben gemäß § 5 DDG

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Kontakt:
E-Mail: [[email protected]]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
[USt-IdNr., falls vorhanden]

Muster für GmbH/UG:

Angaben gemäß § 5 DDG

[Firmenname GmbH/UG (haftungsbeschränkt)]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Vertreten durch:
[Name Geschäftsführer/in]

Kontakt:
E-Mail: [[email protected]]

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: [Amtsgericht Ort]
Registernummer: [HRB XXXXX]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
[USt-IdNr.]

Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Impressumspflichtig ist, wer eine Website oder ein Online-Angebot geschäftsmäßig betreibt, also nicht rein privat. Die Schwelle liegt niedrig: Schon Werbung für ein eigenes oder fremdes Angebot, Affiliate-Links oder eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht reichen aus. Wo genau die Grenze zwischen privat und geschäftlich verläuft, auch auf Social-Media-Profilen, zeigt der Artikel Impressum für Instagram und Content Creator.

Welche Adresse gehört ins Impressum?

Vorgeschrieben ist eine ladungsfähige Anschrift, du musst dort tatsächlich erreichbar sein, ein Postfach genügt nicht. Für Selbstständige ohne eigenes Büro stellt sich damit oft die Frage, ob die Privatadresse angegeben werden muss. Was eine Adresse rechtlich "ladungsfähig" macht und wo die Unterschiede zwischen Impressum- und Handelsregisteradresse liegen, erklärt der Artikel Was ist eine ladungsfähige Adresse? im Detail.

In der Praxis wird dafür häufig eine gemietete Geschäftsadresse mit zuverlässiger Postannahme genutzt, wie sie etwa der digitale Briefkasten von Clevver bietet: eine reale Adresse, an der Post entgegengenommen und digitalisiert an dich weitergeleitet wird.

Praxisbeispiel

Eine Freelancerin aus München bietet Grafikdesign-Leistungen an und arbeitet überwiegend von unterwegs. Ihre private Adresse möchte sie aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Sie mietet eine virtuelle Geschäftsadresse mit digitalem Posteingang, trägt diese als Anschrift im Impressum ein und lässt eingehende Post gescannt an ihr E-Mail-Postfach weiterleiten. So bleibt sie erreichbar, ohne ihre Wohnadresse offenzulegen. Jetzt registrieren und die eigene Adresse in wenigen Minuten aktivieren.

Häufige Fragen zum Impressum

Muss ich eine Telefonnummer im Impressum angeben? Nein, seit einer EuGH-Entscheidung reicht eine andere schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit wie ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse, sofern eine zeitnahe Antwort gewährleistet ist.

Kann ich statt meiner Privatadresse ein Postfach angeben? Nein, ein reines Postfach erfüllt nicht die Anforderung der ladungsfähigen Anschrift.

Wie schnell muss ich mein Impressum aktualisieren? Sobald sich Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte oder Registerdaten ändern, sollte das Impressum unverzüglich angepasst werden.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID im Impressum? Nur, wenn du eine besitzt. Die reine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG macht eine USt-IdNr. nicht erforderlich. Noch Fragen? → Kontakt

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