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Firmengründung

Geschäftskonto in Frankreich als Nicht-Resident eröffnen

06. Juli 2026·5 Min. Lesezeit·Clevver Team

In Frankreich ist das Geschäftskonto keine Formalie, sondern Gründungsvoraussetzung: Ohne einzahltes und bescheinigtes Stammkapital keine Registrierung der Gesellschaft. Das Problem: Die meisten französischen Banken eröffnen keine Konten für Gründer ohne Wohnsitz in Frankreich. Wie du das Henne-Ei-Problem remote löst.

Warum das Konto der kritische Pfad ist

Die französische Gründungslogik verkettet drei Schritte:

  1. Stammkapital (ab €1 bei SARL/SAS, €37.000 bei der SA) auf ein französisches Konto einzahlen
  2. Einzahlungsbescheinigung (certificat de dépôt) erhalten
  3. Erst damit: Registrierung beim Handelsregister (RCS)

Kein Konto, keine Bescheinigung, keine Firma. Und genau hier stecken Nicht-Residenten fest.

Die Hürden bei klassischen Banken

Traditionelle Häuser wie BNP Paribas oder Société Générale verlangen üblicherweise:

  • Persönliches Erscheinen in der Filiale
  • Französische Adresse und teils Wohnsitznachweis
  • Unterlagen auf Französisch — Businessplan inklusive
  • Geduld: Wochen bis Monate Bearbeitungszeit, mit realer Ablehnungsquote für Ausländer

Für einen Gründer aus Berlin oder Wien heißt das: Frankreich-Reisen, Übersetzungen, Unsicherheit — bevor die Firma überhaupt existiert.

Die Remote-Lösung

Der praktikable Weg läuft über Banking-Partner, die auf Nicht-Residenten ausgelegt sind:

  1. Unterlagen digital einreichen: Pass, Adressnachweis, Angaben zur geplanten Gesellschaft
  2. Konto mit FR-IBAN wird remote eröffnet — keine Reise, kein Filialtermin
  3. Stammkapital einzahlen, Bescheinigung erhalten
  4. Weiter zur Registrierung — der komplette Ablauf steht im Frankreich-Gründungsguide

Für eine Postadresse in Frankreich gibt es bei Clevver die Business Address Paris. Sie ist für Post und Kommunikation gedacht, als Firmensitz (siège social) ist sie nicht nutzbar.

Benötigte Unterlagen (Checkliste)

  • Hochauflösende Passkopie aller Gesellschafter/Geschäftsführer
  • Aktueller Adressnachweis (Verbrauchsrechnung, max. 3 Monate alt)
  • Geschäftszweck und geplante Aktivität (Kurzbeschreibung genügt meist)
  • Nach Gründung: Statuten und RCS-Auszug für die Umstellung auf das laufende Firmenkonto

KYC-Rückfragen zur Mittelherkunft sind Standard — zügige, vollständige Antworten halten den Prozess kurz.

Frankreich vs. Deutschland: Konto-Hürden im Vergleich

| | Frankreich | Deutschland | |---|---|---| | Konto vor Gründung nötig? | ja (Kapitalbescheinigung) | ja (GmbH/UG-Stammkapital) | | Filialbanken für Nicht-Residenten | sehr restriktiv | restriktiv | | Remote-Lösung verfügbar | ja | ja (Guide) | | Sprache | Französisch dominiert | Deutsch, teils Englisch |

FAQ

Kann ich das Stammkapital auf ein deutsches Konto einzahlen? Nein — für die französische Gründung muss die Einzahlung auf ein französisches Konto erfolgen und dort bescheinigt werden.

Wie lange dauert die Remote-Kontoeröffnung? Mit vollständigen Unterlagen typischerweise wenige Tage bis zwei Wochen — statt Wochen bis Monaten bei Filialbanken.

Brauche ich einen französischen Geschäftsführer fürs Konto? Nein. Auch der Gérant kann im Ausland ansässig sein; entscheidend sind saubere KYC-Unterlagen.

Was kommt nach der Gründung? Das Kapitalkonto wird zum laufenden Geschäftskonto mit FR-IBAN — inklusive Karten und Online-Banking für den Alltag.

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